Rechtliches
Mietvertragsbedingungen
Allgemeine Mietvertragsbedingungen für Prüfgewichte der Mietflotte der rentaweight GmbH, Markus-von-Kienlin-Str. 14, 88090 Immenstaad.
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1. Auftragsbestätigung
Die schriftliche Auftragsbestätigung legt den Inhalt des Mietvertrages fest und bildet mit diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen den Mietvertrag mit dem Kunden.
2. Zahlungen, Fälligkeit und Betriebsstunden
Die Mietrate gilt grundsätzlich für einen einschichtigen Einsatz bei maximal 8 Betriebsstunden pro Kalendertag sowie maximal 100 Betriebsstunden pro Kalendermonat. Die Kosten für Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Kunden; die rentaweight GmbH organisiert die Fracht für den Kunden.
Alle vereinbarten Beträge gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Mietzahlungen sind ohne Abzug jeweils nach Erhalt der Rechnung fällig.
3. Verzug und außerordentliche Kündigung
Kommt der Kunde mit einer Rate oder einer anderen vereinbarten Zahlung in Verzug oder erfüllt er vertragliche Pflichten nicht, kann die rentaweight GmbH den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.
4. Einsatzbedingungen
Das Mietobjekt ist im normalen Einsatz zu verwenden. Besondere oder erhöhte Beanspruchungen sind vorab mitzuteilen. Ändern sich die Einsatzbedingungen, kann die rentaweight GmbH die Mietrate anpassen oder eine Einsatzanalyse verlangen.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, täglich zu prüfen und Schäden unverzüglich zu melden. Eine Standortveränderung, Überlassung an Dritte oder bauliche Veränderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Der Kunde stellt die rentaweight GmbH von Ansprüchen Dritter aus Gebrauch und Betrieb frei.
6. Versicherung
Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung für das Mietobjekt unter Einschluss der Nutzung im Rahmen der Überlassung abzuschließen. Das Mietobjekt ist außerdem gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
7. Haftung der rentaweight GmbH
Die rentaweight GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Beendigung und Rückgabe
Bei unbefristeter Miete kann der Vertrag beidseitig mit einer Frist von 48 Stunden montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage, zum Ende des Kalendermonats schriftlich beendet werden. Bei bestimmter Mietzeit ist eine Kündigung vor Ablauf der Mietzeit vorbehaltlich wichtiger Gründe ausgeschlossen.
Nach Vertragsende ist das Mietobjekt auf Kosten des Kunden unverzüglich in ordnungsgemäßem, vollständigem und einsatzbereitem Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können Tagesraten und Folgekosten berechnet werden.
9. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die AGB sowie die Datenschutzerklärung.
Stand: 01.11.2025